![]() ![]() KurtaxeKurtaxeregelungZur teilweisen Deckung ihres erheblichen Aufwands für Einrichtungen und Angebote, die den Aufenthalt von Urlaubsgästen angenehm machen sollen, erheben die Gemeinden Grafenhausen und Ühlingen-Birkendorf satzungsgemäß eine Kurtaxe. Die Kurtaxe ist für jeden Tag von der ersten Übernachtung an für die ganze Aufenthaltsdauer zu entrichten. Beide Gemeinden sind in jeweils 2 Kurbezirke eingeteilt. Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag ab dem 01.12.2011 ganzjährig:
KurbezirkeZum Kurbezirk I zählen
Zum Kurbezirk II zählen
Für Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr beträgt die Kurtaxe ab dem 01.12.2011 unabhängig vom Kurbezirk 0,60 € pro Tag und Person. Für Schwerbehinderte gibt es gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises bei der Tourist-Information eine Ermäßigung bzw. Befreiung von der Kurtaxe. KONUS-GästekarteJeder Kurtaxenpflichtige hat mit seiner Anmeldung Anspruch auf die KONUS-Gästekarte, die zahlreiche Vergünstigungen gewährt. Lassen Sie sich deshalb das Meldeformular sofort nach Ihrer Ankunft vom Vermieter vorlegen, damit Sie die Vorteile der Karte von Urlaubsbeginn an ausnutzen können. Urlaub mit VorteilMit den Angeboten KONUS und der SchwarzwaldCard gestalten Sie Ihren Urlaub im Rothauser Land abwechslungsreich und sparen dabei bares Geld! SatellitenplanMit dem Satellitenplan des Rothauser Lands haben Sie den perfekten Überblick über die Ferienregion! |